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Verkehrsschilder nach STVO - Was man wirklich beachten muss

Verkehrsschilder nach STVO

Verkehrszeichen sind ein wichtiger Bestandteil für die Sicherheit im Straßenverkehr. Sie sorgen für ein genormtes und einheitliches Erscheinungsbild und müssen deshalb den Vorschriften der sogenannten Straßenverkehrsordnung StVO entsprechen. In Deutschland regeln mehr als 650 verschiedene Verkehrsschilder den Verkehr.

 

 

Wo müssen Verkehrsschilder aufgestellt werden?


In Deutschland müssen Verkehrsschilder rechts von der Fahrbahn aufgestellt werden, Sollen die Schilder nur für einzelne Fahrstreifen gelten werden sie in der Regel über diesen angebracht.

Bei der Aufstellung sollte der Sichtbarkeitsgrundsatz gewahrt werden.

§ 1 StVO Verkehrsteilnehmer müssen mit durchschnittlicher Aufmerksamkeit durch einen schnellen, beiläufigen Blick zu jeder Zeit das ihn betreffende Verkehrszeichen sehen können.

§ 40-42 StVO beschriebt die Funktionen und die Aufstellsituationen von Gefahrenzeichen, Vorschriftzeichen und Richtzeichen

§ 40 StVO Gefahrenzeichen: Sie mahnen zu erhöhter Aufmerksamkeit insbesondere zur Verringerung der Geschwindigkeit im Hinblick auf mögliche Gefahrensituationen

§ 41 StVO Vorschriftzeichen: Sie müssen direkt dort stehen, wo die Anordnung zu befolgen ist (z.B. Stoppschild). Soweit die Zeichen aus Gründen der Leichtigkeit oder der Sicherheit des Verkehrs in einer bestimmten Entfernung zum Beginn der Befolgungspflicht stehen, ist die Entfernung zu dem bestimmten Ort auf einem Zusatzzeichen angegeben.

§ 42 StVO Richtzeichen: Wie die Vorschriftzeichen stehen sie an dem Ort, wo sie zu befolgen sind. Soweit Zeichen aus Gründen der Leichtigkeit oder der Sicherheit des Verkehrs in einer bestimmten Entfernung zum Beginn der Befolgungspflicht stehen, ist die Entfernung zu dem maßgeblichen Ort auf einem Zusatzzeichen angegeben.

Zuordnung der Verkehrszeichengrößen


Da die Wahrnehmung bei schneller Geschwindigkeit schneller erfolgen muss, ordnet die StVO Verkehrszeichengrößen definierten Geschwindigkeitsbereichen zu:

Tabelle mit Größen, Geschwindigkeiten und Schildgrößen

 

 

Befestigung von Verkehrschildern


Vor allem im Außenbereich muss auf eine sichere Befestigung der Verkehrsschilder geachtet werden. Eine schlechte Montage kann bei Unwetter und Stürmen schwerwiegende Folgen haben. Seien es verletzte Personen oder hohe Sachschäden. In der Regel werden Schilder mit einer Rohrschelle an einen Rohrpfosten befestigt, denn das gewährleistet einen sicheren Halt.

Da das Schild eine große Angriffsfläche für Wind bietet, muss der Rohrpfosten sicher im Boden verankert sein. Hierbei gibt es mehrere Varianten, die je nach Bodenart und Einsatzzwecke verwendet werden können.

Rohrpfosten ohne Beton

Ein Erdanker sichert den Pfosten dabei so, dass sich dieser nicht verdrehen kann. Die Schilder dürfen hier nur mit einer max. Größe von 0,75 mmontiert werden.

Einbetonierte Rohrpfosten

Diese Möglichkeit ist für alle Schildertypen zusätzlich und die beste Lösung für eine dauerhafte Aufstellung. Hierbei wird in ein mindestens 30 x 30 cm großes Loch ein Fundament aus Beton gegründet, gut verdichtet und der Pfosten wird ebenfalls mit einem Erdanker gesichert, um mögliches Verdrehen zu verhindern.

Bodenhülse im Boden

Soll ein Schild nur temporär aufgestellt, werden Bodenhülsen in den Boden einbetoniert. In diese kann man jetzt Schildern stelle und bei Bedarf wieder auswechseln. Bei Nichtbenutzung kann die Bodenhülse mit einem Blindstopfen verschlossen werden.

 

 

Wahl der Rohrpfostenlänge


Um den Sichbarkeitsgrundsatz zu erfüllen und um keine Gefahr für Fußgänger, Radfahrer oder andere Personen darzustellen, ist eine ordnungsgemäße Aufstellung unerlässlich.

Die erforderlichen Pfostenlängen ergeben sich aus der Schildhöhe, der erforderlichen Bodenfreiheit und der Einbautiefe.

 
Entsprechend der IVZ-Norm sind folgende Bodenfreiheiten einzuhalten:

- Pfosten mit Erdanker, Einbautiefe = 750 mm 

- Pfosten mit Bodenhülse, Einbautiefe = 350 mm

- Bei Hochaufstellung = 2,00 m

- Über Radwegen = 2,20 m

- Bei Tiefaufstellungen = 1,00 m

- Auf Verkehrsinseln und -tellern = 0,6 m

 

Wer darf Verkehrszeichen aufstellen?


Die Aufstellung von Verkehrszeichen im öffentlichen Raum erfordert eine behördliche Anordnung. Wer ohne die entsprechende Genehmigung Verkehrsschilder, macht sich strafbar und kann bei Amtsanmaßung (§132 Strafgesetzbuch) mit einer Freiheitsstrafe bestraft werden

 

 

Worauf muss beim Aufstellen von Verkehrszeichen auf privatem Gelände geachtet werden?


Die StVO gilt nicht auf privaten Grundstücken und deshalb dürfen Sie den verkehr auf Ihrem Gelände selbst regeln. Sie sind somit nicht zur Verwendung der StVO Verkehrszeichen verpflichtet und könnten auch Schilder mit eigenen Texten montieren.