KFZ-Warnmarkierungen
Für Sonderrechte nach § 35 Abs. 6 StVO sind Warnmarkierungen nach DIN 30710 am Fahrzeug, Anbaugeräten und Aufbauten erforderlich.
Rollen sind in 141 mm und 282 mm Breite zulässig. Diese kann aufgeklebt oder auch magnetisch aufgebracht werden.