Gefahrzeichen | Gefahrenzeichen
Gefahrenzeichen sind Verkehrszeichen, die vor besonderen Gefahrenstellen auf der Straße warnen. Nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) dienen sie dazu, Verkehrsteilnehmer frühzeitig auf potenzielle Risiken aufmerksam zu machen, damit sie sich entsprechend vorsichtig verhalten.
Typische Gefahrenzeichen sind zum Beispiel Warnungen vor Kurven, Bahnübergängen, Glätte, Baustellen oder anderen Gefahrenquellen. Sie sind in der Regel dreieckig mit rotem Rand und einem entsprechenden Symbol in der Mitte. Durch entsprechende Zusatzzeichen werden die Gefahren nochmals genauer definiert.
Verkehrszeichen VZ 138-10 | Radverkehr, Aufstellung rechts
- aus Aluminium in der Bauart Flachform (2 oder 3 mm), Rundform oder Alform
- Schenkellänge: 630, 900 oder 1260 mm
- Retroreflexionsklasse: RA1, RA2 oder RA3
- Verkehrszeichen gemäß StVO mit RAL- und CE-Gütezeichen
Verkehrszeichen VZ 138-20 | Radverkehr, Aufstellung links
- aus Aluminium in der Bauart Flachform (2 oder 3 mm), Rundform oder Alform
- Schenkellänge: 630, 900 oder 1260 mm
- Retroreflexionsklasse: RA1, RA2 oder RA3
- Verkehrszeichen gemäß StVO mit RAL- und CE-Gütezeichen
Verkehrszeichen VZ 142-10 | Wildwechsel, Aufstellung rechts
- aus Aluminium in der Bauart Flachform (2 oder 3 mm), Rundform oder Alform
- Schenkellänge: 630, 900 oder 1260 mm
- Retroreflexionsklasse: RA1, RA2 oder RA3
- Verkehrszeichen gemäß StVO mit RAL- und CE-Gütezeichen
Verkehrszeichen VZ 142-20 | Wildwechsel, Aufstellung links
- aus Aluminium in der Bauart Flachform (2 oder 3 mm), Rundform oder Alform
- Schenkellänge: 630, 900 oder 1260 mm
- Retroreflexionsklasse: RA1, RA2 oder RA3
- Verkehrszeichen gemäß StVO mit RAL- und CE-Gütezeichen
Verkehrszeichen VZ 151 | Bahnübergang
- aus Aluminium in der Bauart Flachform (2 oder 3 mm), Rundform oder Alform
- Schenkellänge: 630, 900 oder 1260 mm
- Retroreflexionsklasse: RA1, RA2 oder RA3
- Verkehrszeichen gemäß StVO mit RAL- und CE-Gütezeichen