Richtzeichen | Parkplatzbeschilderung
Parkplatzschilder werden dort aufgestellt, wo Hinweise erforderlich sind. Das gilt für Parkplätze, Parkhäuser oder auch für Parkmöglichkeiten auf Parkstreifen und an Bordsteinkanten. Sehr oft werden diese mit Zusatzzeichen ergänzt, die die Parkerlaubnis beschränken oder nur für bestimmte Gruppen frei geben.
Verkehrszeichen VZ 315-57 | Parken auf Gehwegen halb in Fahrtrichtung rechts, Ende
- aus Aluminium in der Bauart Flachform (2 oder 3 mm), Rundform oder Alform
- Größe (HxB): 630x420 oder 900x600 mm
- Retroreflexionsklasse: RA1, RA2 oder RA3
- Verkehrszeichen gemäß StVO mit RAL- und CE-Gütezeichen
Verkehrszeichen VZ 315-58 | Parken auf Gehwegen halb in Fahrtrichtung rechts, Mitte
- aus Aluminium in der Bauart Flachform (2 oder 3 mm), Rundform oder Alform
- Größe (HxB): 630x420 oder 900x600 mm
- Retroreflexionsklasse: RA1, RA2 oder RA3
- Verkehrszeichen gemäß StVO mit RAL- und CE-Gütezeichen
Verkehrszeichen VZ 315-60 | Parken auf Gehwegen ganz in Fahrtrichtung links
- aus Aluminium in der Bauart Flachform (2 oder 3 mm), Rundform oder Alform
- Größe (HxB): 630x420 oder 900x600 mm
- Retroreflexionsklasse: RA1, RA2 oder RA3
- Verkehrszeichen gemäß StVO mit RAL- und CE-Gütezeichen
Verkehrszeichen VZ 315-61 | Parken auf Gehwegen ganz in Fahrtrichtung links, Anfang
- aus Aluminium in der Bauart Flachform (2 oder 3 mm), Rundform oder Alform
- Größe (HxB): 630x420 oder 900x600 mm
- Retroreflexionsklasse: RA1, RA2 oder RA3
- Verkehrszeichen gemäß StVO mit RAL- und CE-Gütezeichen
Verkehrszeichen VZ 315-62 | Parken auf Gehwegen ganz in Fahrtrichtung links, Ende
- aus Aluminium in der Bauart Flachform (2 oder 3 mm), Rundform oder Alform
- Größe (HxB): 630x420 oder 900x600 mm
- Retroreflexionsklasse: RA1, RA2 oder RA3
- Verkehrszeichen gemäß StVO mit RAL- und CE-Gütezeichen