Richtzeichen | Wegweiser | Pfeilwegweiser
Um auf Verkehrsziele hinzuweisen und z.B. Ortsfremde oder bestimmte Verkehrsarten (wie z.B. LKWs) zu lenken werden wegweisende Elemente, wie z.B. Pfeilwegweiser eingesetzt. Die Gestaltung ist in Regelwerken wie der RWBA (Richtlinie für die wegweisende Beschilderung außerhalb von Autobahnen) geregelt. Hier gibt es klare Vorgaben zur Gestaltung, wie Farbgebung, Schriften, Schrifthöhen und Größe. Verschiedene Bauarten wie ein z.B. Alform, ermöglicht eine stabile und hochwertige Bauweise.
Verkehrszeichen VZ 418-10 | Pfeilwegweiser auf sonstigen Straßen, linksweisend
- aus Aluminium in der Bauart Flachform (2 oder 3 mm) oder Alform
- Größe: abhängig vom Schildinhalt und von den Geschwindigkeitsbereichen laut RWB
- Retroreflexionsklasse: RA1, RA2 oder RA3
- Verkehrszeichen gemäß StVO mit RAL- und CE-Gütezeichen
Verkehrszeichen VZ 418-20 | Pfeilwegweiser auf sonstigen Straßen, rechtsweisend
- aus Aluminium in der Bauart Flachform (2 oder 3 mm) oder Alform
- Größe: abhängig vom Schildinhalt und von den Geschwindigkeitsbereichen laut RWB
- Retroreflexionsklasse: RA1, RA2 oder RA3
- Verkehrszeichen gemäß StVO mit RAL- und CE-Gütezeichen
Verkehrszeichen VZ 418-40 | Pfeilwegweiser auf sonstigen Straßen, doppelseitig
- aus Aluminium in der Bauart Flachform 2 oder 3 mm
- Größe: abhängig vom Schildinhalt und von den Geschwindigkeitsbereichen laut RWB
- Retroreflexionsklasse: RA1, RA2 oder RA3
- Verkehrszeichen gemäß StVO mit RAL- und CE-Gütezeichen
Verkehrszeichen VZ 419-10 | Pfeilwegweiser auf sonstigen Straßen mit geringer Verkehrsbedeutung linksweisend
- aus Aluminium in der Bauart Flachform (2 oder 3 mm) oder Alform
- Größe (HxB): 250x1000 mm
- Retroreflexionsklasse: RA1, RA2 oder RA3
- Verkehrszeichen gemäß StVO mit RAL- und CE-Gütezeichen
Verkehrszeichen VZ 419-20 | Pfeilwegweiser auf sonstigen Straßen mit geringer Verkehrsbedeutung rechtsweisend
- aus Aluminium in der Bauart Flachform (2 oder 3 mm) oder Alform
- Größe (HxB): 250x1000 mm
- Retroreflexionsklasse: RA1, RA2 oder RA3
- Verkehrszeichen gemäß StVO mit RAL- und CE-Gütezeichen