Richtzeichen
Richtzeichen vermitteln den Verkehrsteilnehmern Hinweise, die für einen reibungslosen Verkehrsablauf bedeutsam sind. Sie können gelegentlich Anordnungen enthalten. Zu den Richtzeichen gehören z.B. auch die wegweisende Beschilderung oder die Umleitungsbeschilderung gem. RUB (Richtlinie für Umleitungsbeschilderung)
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Verkehrszeichen VZ 415-20 | Pfeilwegweiser auf Bundesstraßen, rechtsweisend
- aus Aluminium in der Bauart Flachform (2 oder 3 mm) oder Alform
- Größe: abhängig vom Schildinhalt und von den Geschwindigkeitsbereichen laut RWB
- Retroreflexionsklasse: RA1, RA2 oder RA3
- Verkehrszeichen gemäß StVO mit RAL- und CE-Gütezeichen
Verkehrszeichen VZ 418-10 | Pfeilwegweiser auf sonstigen Straßen, linksweisend
- aus Aluminium in der Bauart Flachform (2 oder 3 mm) oder Alform
- Größe: abhängig vom Schildinhalt und von den Geschwindigkeitsbereichen laut RWB
- Retroreflexionsklasse: RA1, RA2 oder RA3
- Verkehrszeichen gemäß StVO mit RAL- und CE-Gütezeichen
Verkehrszeichen VZ 418-20 | Pfeilwegweiser auf sonstigen Straßen, rechtsweisend
- aus Aluminium in der Bauart Flachform (2 oder 3 mm) oder Alform
- Größe: abhängig vom Schildinhalt und von den Geschwindigkeitsbereichen laut RWB
- Retroreflexionsklasse: RA1, RA2 oder RA3
- Verkehrszeichen gemäß StVO mit RAL- und CE-Gütezeichen
Verkehrszeichen VZ 418-40 | Pfeilwegweiser auf sonstigen Straßen, doppelseitig
- aus Aluminium in der Bauart Flachform 2 oder 3 mm
- Größe: abhängig vom Schildinhalt und von den Geschwindigkeitsbereichen laut RWB
- Retroreflexionsklasse: RA1, RA2 oder RA3
- Verkehrszeichen gemäß StVO mit RAL- und CE-Gütezeichen
Verkehrszeichen VZ 419-10 | Pfeilwegweiser auf sonstigen Straßen mit geringer Verkehrsbedeutung linksweisend
- aus Aluminium in der Bauart Flachform (2 oder 3 mm) oder Alform
- Größe (HxB): 250x1000 mm
- Retroreflexionsklasse: RA1, RA2 oder RA3
- Verkehrszeichen gemäß StVO mit RAL- und CE-Gütezeichen