Richtzeichen
Richtzeichen vermitteln den Verkehrsteilnehmern Hinweise, die für einen reibungslosen Verkehrsablauf bedeutsam sind. Sie können gelegentlich Anordnungen enthalten. Zu den Richtzeichen gehören z.B. auch die wegweisende Beschilderung oder die Umleitungsbeschilderung gem. RUB (Richtlinie für Umleitungsbeschilderung)
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Verkehrszeichen VZ 419-20 | Pfeilwegweiser auf sonstigen Straßen mit geringer Verkehrsbedeutung rechtsweisend
- aus Aluminium in der Bauart Flachform (2 oder 3 mm) oder Alform
- Größe (HxB): 250x1000 mm
- Retroreflexionsklasse: RA1, RA2 oder RA3
- Verkehrszeichen gemäß StVO mit RAL- und CE-Gütezeichen
Verkehrszeichen VZ 419-40 | Pfeilwegweiser auf sonstigen Straßen mit geringer Verkehrsbedeutung doppelseitig
- aus Aluminium in der Bauart Flachform 2 oder 3 mm
- Größe (HxB): 250x1000 mm
- Retroreflexionsklasse: RA1, RA2 oder RA3
- Verkehrszeichen gemäß StVO mit RAL- und CE-Gütezeichen
Verkehrszeichen VZ 421-10 | Pfeilwegweiser für KFZ mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5t, linksweisend
- aus Aluminium in der Bauart Flachform (2 oder 3 mm) oder Alform
- Größe (HxB): 350x1250 oder 350x1400 mm
- Retroreflexionsklasse: RA1, RA2 oder RA3
- Verkehrszeichen gemäß StVO mit RAL- und CE-Gütezeichen
Verkehrszeichen VZ 421-20 | Pfeilwegweiser für KFZ mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5t, rechtsweisend
- aus Aluminium in der Bauart Flachform (2 oder 3 mm) oder Alform
- Größe (HxB): 350x1250 oder 350x1400 mm
- Retroreflexionsklasse: RA1, RA2 oder RA3
- Verkehrszeichen gemäß StVO mit RAL- und CE-Gütezeichen
Verkehrszeichen VZ 421-40 | Pfeilwegweiser für KFZ mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5t, doppelseitig
- aus Aluminium in der Bauart Flachform 2 oder 3 mm
- Größe (HxB): 350x1250 oder 350x1400 mm
- Retroreflexionsklasse: RA1, RA2 oder RA3
- Verkehrszeichen gemäß StVO mit RAL- und CE-Gütezeichen