Zusatzzeichen nach StVO
Zusatzzeichen werden immer in Verbindung mit einem Hauptschild aufgestellt. Sie konkretisieren, ergänzen oder beschränken die Bedeutung dieser. Die Anbringung erfolgt in der Regel unter dem Hauptschild.
Verkehrszeichen VZ 1010-10 | erlaubt Kindern auch auf der Fahrbahn und dem Seitenstreifen zu spielen
- aus Aluminium in der Bauart Flachform (2 oder 3 mm), Rundform oder Alform
- Größe (HxB): 231x420 oder 330x600 mm
- Retroreflexionsklasse: RA1, RA2 oder RA3
- Verkehrszeichen gemäß StVO mit RAL- und CE-Gütezeichen
Verkehrszeichen VZ 1010-11 | Wintersport erlaubt
- aus Aluminium in der Bauart Flachform (2 oder 3 mm), Rundform oder Alform
- Größe (HxB): 231x420 oder 330x600 mm
- Retroreflexionsklasse: RA1, RA2 oder RA3
- Verkehrszeichen gemäß StVO mit RAL- und CE-Gütezeichen
Verkehrszeichen VZ 1010-12 | Kennzeichnung von Parkflächen, auf denen Anhänger auch länger als 14 Tage parken dürfen
- aus Aluminium in der Bauart Flachform (2 oder 3 mm), Rundform oder Alform
- Größe (HxB): 231x420 oder 330x600 mm
- Retroreflexionsklasse: RA1, RA2 oder RA3
- Verkehrszeichen gemäß StVO mit RAL- und CE-Gütezeichen
Verkehrszeichen VZ 1010-13 | Kennzeichnung von Parkflächen, auf denen Wohnwagen auch länger als 14 Tage parken dürfen
- aus Aluminium in der Bauart Flachform (2 oder 3 mm), Rundform oder Alform
- Größe (HxB): 231x420 oder 330x600 mm
- Retroreflexionsklasse: RA1, RA2 oder RA3
- Verkehrszeichen gemäß StVO mit RAL- und CE-Gütezeichen
Verkehrszeichen VZ 1010-14 | Information Rollende Landstraße
- aus Aluminium in der Bauart Flachform (2 oder 3 mm), Rundform oder Alform
- Größe (HxB): 231x420, 330x600 oder 412x750 mm
- Retroreflexionsklasse: RA1, RA2 oder RA3
- Verkehrszeichen gemäß StVO mit RAL- und CE-Gütezeichen