Zusatzzeichen nach StVO
Zusatzzeichen werden immer in Verbindung mit einem Hauptschild aufgestellt. Sie konkretisieren, ergänzen oder beschränken die Bedeutung dieser. Die Anbringung erfolgt in der Regel unter dem Hauptschild.
Verkehrszeichen VZ 1024-10 | Personenkraftwagen frei
- aus Aluminium in der Bauart Flachform (2 oder 3 mm), Rundform oder Alform
- Größe (HxB): 315x420, 450x600 oder 562x750 mm
- Retroreflexionsklasse: RA1, RA2 oder RA3
- Verkehrszeichen gemäß StVO mit RAL- und CE-Gütezeichen
Verkehrszeichen VZ 1024-11 | Personenkraftwagen mit Anhänger frei
- aus Aluminium in der Bauart Flachform (2 oder 3 mm), Rundform oder Alform
- Größe (HxB): 315x420, 450x600 oder 562x750 mm
- Retroreflexionsklasse: RA1, RA2 oder RA3
- Verkehrszeichen gemäß StVO mit RAL- und CE-Gütezeichen
Verkehrszeichen VZ 1024-12 | Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse frei
- aus Aluminium in der Bauart Flachform (2 oder 3 mm), Rundform oder Alform
- Größe (HxB): 315x420, 450x600 oder 562x750 mm
- Retroreflexionsklasse: RA1, RA2 oder RA3
- Verkehrszeichen gemäß StVO mit RAL- und CE-Gütezeichen
Verkehrszeichen VZ 1024-13 | Lastkraftwagen mit Anhänger frei
- aus Aluminium in der Bauart Flachform (2 oder 3 mm), Rundform oder Alform
- Größe (HxB): 315x420, 450x600 oder 562x750 mm
- Retroreflexionsklasse: RA1, RA2 oder RA3
- Verkehrszeichen gemäß StVO mit RAL- und CE-Gütezeichen
Verkehrszeichen VZ 1024-14 | Kraftomnibusse frei
- aus Aluminium in der Bauart Flachform (2 oder 3 mm), Rundform oder Alform
- Größe (HxB): 315x420, 450x600 oder 562x750 mm
- Retroreflexionsklasse: RA1, RA2 oder RA3
- Verkehrszeichen gemäß StVO mit RAL- und CE-Gütezeichen