Zusatzzeichen nach StVO
Zusatzzeichen werden immer in Verbindung mit einem Hauptschild aufgestellt. Sie konkretisieren, ergänzen oder beschränken die Bedeutung dieser. Die Anbringung erfolgt in der Regel unter dem Hauptschild.
Verkehrszeichen VZ 1024-15 | Schienenbahnen frei
- aus Aluminium in der Bauart Flachform (2 oder 3 mm), Rundform oder Alform
- Größe (HxB): 315x420 oder 450x600 mm
- Retroreflexionsklasse: RA1, RA2 oder RA3
- Verkehrszeichen gemäß StVO mit RAL- und CE-Gütezeichen
Verkehrszeichen VZ 1024-16 | Straßenbahnen frei
- aus Aluminium in der Bauart Flachform (2 oder 3 mm), Rundform oder Alform
- Größe (HxB): 315x420 oder 450x600 mm
- Retroreflexionsklasse: RA1, RA2 oder RA3
- Verkehrszeichen gemäß StVO mit RAL- und CE-Gütezeichen
Verkehrszeichen VZ 1024-17 | Kraftfahrzeuge und Züge, die nicht schneller als 25 km/h fahren können oder dürfen, frei
- aus Aluminium in der Bauart Flachform (2 oder 3 mm), Rundform oder Alform
- Größe (HxB): 315x420 oder 450x600 mm
- Retroreflexionsklasse: RA1, RA2 oder RA3
- Verkehrszeichen gemäß StVO mit RAL- und CE-Gütezeichen
Verkehrszeichen VZ 1024-20 | Elektrisch betriebene Fahrzeuge frei
- aus Aluminium in der Bauart Flachform (2 oder 3 mm), Rundform oder Alform
- Größe (HxB): 315x420, 450x600 oder 562x750 mm
- Retroreflexionsklasse: RA1, RA2 oder RA3
- Verkehrszeichen gemäß StVO mit RAL- und CE-Gütezeichen
Verkehrszeichen VZ 1026-30 | Taxi frei
- aus Aluminium in der Bauart Flachform (2 oder 3 mm), Rundform oder Alform
- Größe (HxB): 315x420 oder 450x600 mm
- Retroreflexionsklasse: RA1, RA2 oder RA3
- Verkehrszeichen gemäß StVO mit RAL- und CE-Gütezeichen