Zusatzzeichen nach StVO
Zusatzzeichen werden immer in Verbindung mit einem Hauptschild aufgestellt. Sie konkretisieren, ergänzen oder beschränken die Bedeutung dieser. Die Anbringung erfolgt in der Regel unter dem Hauptschild.
Verkehrszeichen VZ 1050-31 | ... Taxis
- aus Aluminium in der Bauart Flachform (2 oder 3 mm), Rundform oder Alform
- Größe (HxB): 231x420 oder 330x600 mm
- Retroreflexionsklasse: RA1, RA2 oder RA3
- Verkehrszeichen gemäß StVO mit RAL- und CE-Gütezeichen
Verkehrszeichen VZ 1050-32 | Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs
- aus Aluminium in der Bauart Flachform (2 oder 3 mm), Rundform oder Alform
- Größe (HxB): 315x420 oder 450x600 mm
- Retroreflexionsklasse: RA1, RA2 oder RA3
- Verkehrszeichen gemäß StVO mit RAL- und CE-Gütezeichen
Verkehrszeichen VZ 1050-33 | Elektrofahrzeuge
- aus Aluminium in der Bauart Flachform (2 oder 3 mm), Rundform oder Alform
- Größe (HxB): 231x420 oder 330x600 mm
- Retroreflexionsklasse: RA1, RA2 oder RA3
- Verkehrszeichen gemäß StVO mit RAL- und CE-Gütezeichen
Verkehrszeichen VZ 1052-30 | nur kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern
- aus Aluminium in der Bauart Flachform (2 oder 3 mm), Rundform oder Alform
- Größe (HxB): 315x420, 450x600 oder 562x750 mm
- Retroreflexionsklasse: RA1, RA2 oder RA3
- Verkehrszeichen gemäß StVO mit RAL- und CE-Gütezeichen
Verkehrszeichen VZ 1052-31 | nur Fahrzeuge mit wassergefährdender Ladung
- aus Aluminium in der Bauart Flachform (2 oder 3 mm), Rundform oder Alform
- Größe (HxB): 315x420, 450x600 oder 562x750 mm
- Retroreflexionsklasse: RA1, RA2 oder RA3
- Verkehrszeichen gemäß StVO mit RAL- und CE-Gütezeichen