Verkehrszeichen
Gefahrenzeichen, Vorschriftszeichen, Richtzeichen, Absperrschranken, Leitsäulen und Zusatzzeichen sind gemäß der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und dem Verkehrzeichenkatalog geregelt. Zusätzlich bestehen Vorschriften zur Bauart und den lichttechnischen Eigenschaften, wie den Reflektionswerten der verwendeten Folien und deren Einsatz. Verlassen Sie sich auf unsere Expertise und jahrelange Erfahrung – wir unterstützen Sie bei der Umsetzung und Einhaltung aller Vorgaben.
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Verkehrszeichen VZ 229-21 | Taxenstand Anfang, Aufstellung links
- aus Aluminium in der Bauart Flachform (2 oder 3 mm), Rundform oder Alform
- Größe (HxB): 630x420 oder 900x600 mm
- Retroreflexionsklasse: RA1, RA2 oder RA3
- Verkehrszeichen gemäß StVO mit RAL- und CE-Gütezeichen
Verkehrszeichen VZ 229-31 | Taxenstand Mitte, Aufstellung links
- aus Aluminium in der Bauart Flachform (2 oder 3 mm), Rundform oder Alform
- Größe (HxB): 630x420 oder 900x600 mm
- Retroreflexionsklasse: RA1, RA2 oder RA3
- Verkehrszeichen gemäß StVO mit RAL- und CE-Gütezeichen
Verkehrszeichen VZ 268 | Schneeketten vorgeschrieben
- aus Aluminium in der Bauart Flachform (2 oder 3 mm), Rundform oder Alform
- Größe Ø: 420, 600 oder 750 mm
- Retroreflexionsklasse: RA1, RA2 oder RA3
- Verkehrszeichen gemäß StVO mit RAL- und CE-Gütezeichen
Verkehrszeichen VZ 280 | Ende des Überholverbots für Kraftfahrzeuge aller Art
- aus Aluminium in der Bauart Flachform (2 oder 3 mm), Rundform oder Alform
- Größe Ø: 420, 600 oder 750 mm
- Retroreflexionsklasse: RA1, RA2 oder RA3
- Verkehrszeichen gemäß StVO mit RAL- und CE-Gütezeichen
Verkehrszeichen VZ 281 | Ende des Überholverbots für Kraftfahrzeuge über 3,5 t
- aus Aluminium in der Bauart Flachform (2 oder 3 mm), Rundform oder Alform
- Größe Ø: 420, 600 oder 750 mm
- Retroreflexionsklasse: RA1, RA2 oder RA3
- Verkehrszeichen gemäß StVO mit RAL- und CE-Gütezeichen