Vorschriftzeichen | Vorschriftszeichen
Vorschriftzeichen im Straßenverkehr dienen dazu, entweder bestimmte Verhaltensweisen zu erlauben oder zu verbieten. Alle Verkehrsteilnehmer sind verpflichtet, die Anweisungen und Verbote dieser Schilder zu beachten, um die Sicherheit und Ordnung im Straßenverkehr zu gewährleisten.
Vorschriftsschilder lassen sich in zwei Kategorien unterteilen: Gebots- und Verbotsschilder. Gebotsschilder sind oftmals rund und blau. Sie zeigen an, welche Handlungen erlaubt oder vorgeschrieben sind. Verbotsschilder sind ebenfalls rund, besitzen jedoch einen roten Rand und drücken aus, was untersagt ist.
Verkehrszeichen VZ 201-50 | Andreaskreuz stehend
- aus 2 oder 3 mm Aluminium gekantet
- festgelegte Balkengröße (HxB): 1350x180 mm
- Retroreflexionsklasse: RA1, RA2 oder RA3
- Verkehrszeichen gemäß StVO mit RAL- und CE-Gütezeichen
Verkehrszeichen VZ 201-51 | Andreaskreuz stehend, mit Blitzpfeil
- aus 2 oder 3 mm Aluminium gekantet
- festgelegte Balkengröße (HxB): 1350x180 mm
- Retroreflexionsklasse: RA1, RA2 oder RA3
- Verkehrszeichen gemäß StVO mit RAL- und CE-Gütezeichen
Verkehrszeichen VZ 205 | Vorfahrt gewähren
- aus Aluminium in der Bauart Flachform (2 oder 3 mm), Rundform oder Alform
- Schenkellänge: 630, 900 oder 1260 mm
- Retroreflexionsklasse: RA1, RA2 oder RA3
- Verkehrszeichen gemäß StVO mit RAL- und CE-Gütezeichen
Verkehrszeichen VZ 206 | Halt. Vorfahrt gewähren.
- aus Aluminium in der Bauart Flachform (2 oder 3 mm), Rundform oder Alform
- Größe: 600x600, 900x900 oder 1050x1050 mm
- Retroreflexionsklasse: RA1, RA2 oder RA3
- Verkehrszeichen gemäß StVO mit RAL- und CE-Gütezeichen
Verkehrszeichen VZ 208 | Vorrang des Gegenverkehrs
- aus Aluminium in der Bauart Flachform (2 oder 3 mm), Rundform oder Alform
- Größe Ø: 420, 600 oder 750 mm
- Retroreflexionsklasse: RA1, RA2 oder RA3
- Verkehrszeichen gemäß StVO mit RAL- und CE-Gütezeichen