Verkehrszeichen
Gefahrenzeichen, Vorschriftszeichen, Richtzeichen, Absperrschranken, Leitsäulen und Zusatzzeichen sind gemäß der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und dem Verkehrzeichenkatalog geregelt. Zusätzlich bestehen Vorschriften zur Bauart und den lichttechnischen Eigenschaften, wie den Reflektionswerten der verwendeten Folien und deren Einsatz. Verlassen Sie sich auf unsere Expertise und jahrelange Erfahrung – wir unterstützen Sie bei der Umsetzung und Einhaltung aller Vorgaben.
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Verkehrszeichen VZ 314.1-40 | Beginn/ Ende einer Parkraumbewirtschaftungszone, doppelseitig
- aus Aluminium in der Bauart Flachform (2 oder 3 mm)
- Größe: 420x420, 600x600 oder 840x840 mm
- Retroreflexionsklasse: RA1, RA2 oder RA3
- Verkehrszeichen gemäß StVO mit RAL- und CE-Gütezeichen
Verkehrszeichen VZ 314.2 | Ende einer Parkraumbewirtschaftungszone
- aus Aluminium in der Bauart Flachform (2 oder 3 mm), Rundform oder Alform
- Größe: 420x420, 600x600 oder 840x840 mm
- Retroreflexionsklasse: RA1, RA2 oder RA3
- Verkehrszeichen gemäß StVO mit RAL- und CE-Gütezeichen
Verkehrszeichen VZ 250 | Verbot für Fahrzeuge aller Art
- aus Aluminium in der Bauart Flachform (2 oder 3 mm), Rundform oder Alform
- Größe Ø: 420, 600 oder 750 mm
- Retroreflexionsklasse: RA1, RA2 oder RA3
- Verkehrszeichen gemäß StVO mit RAL- und CE-Gütezeichen
Verkehrszeichen VZ 251 | Verbot für Kraftwagen
- aus Aluminium in der Bauart Flachform (2 oder 3 mm), Rundform oder Alform
- Größe Ø: 420, 600 oder 750 mm
- Retroreflexionsklasse: RA1, RA2 oder RA3
- Verkehrszeichen gemäß StVO mit RAL- und CE-Gütezeichen
Verkehrszeichen VZ 253 | Verbot für Kraftfahrzeuge über 3,5 t
- aus Aluminium in der Bauart Flachform (2 oder 3 mm), Rundform oder Alform
- Größe Ø: 420, 600 oder 750 mm
- Retroreflexionsklasse: RA1, RA2 oder RA3
- Verkehrszeichen gemäß StVO mit RAL- und CE-Gütezeichen