Verkehrszeichen
Gefahrenzeichen, Vorschriftszeichen, Richtzeichen, Absperrschranken, Leitsäulen und Zusatzzeichen sind gemäß der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und dem Verkehrzeichenkatalog geregelt. Zusätzlich bestehen Vorschriften zur Bauart und den lichttechnischen Eigenschaften, wie den Reflektionswerten der verwendeten Folien und deren Einsatz. Verlassen Sie sich auf unsere Expertise und jahrelange Erfahrung – wir unterstützen Sie bei der Umsetzung und Einhaltung aller Vorgaben.
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Verkehrszeichen VZ 101-53 | Ufer
- aus Aluminium in der Bauart Flachform (2 oder 3 mm), Rundform oder Alform
- Schenkellänge: 630, 900 oder 1260 mm
- Retroreflexionsklasse: RA1, RA2 oder RA3
- Verkehrszeichen gemäß StVO mit RAL- und CE-Gütezeichen
Verkehrszeichen VZ 101-54 | unzureichendes Lichtraumprofil
- aus Aluminium in der Bauart Flachform (2 oder 3 mm), Rundform oder Alform
- Schenkellänge: 630, 900 oder 1260 mm
- Retroreflexionsklasse: RA1, RA2 oder RA3
- Verkehrszeichen gemäß StVO mit RAL- und CE-Gütezeichen
Verkehrszeichen VZ 101-55 | bewegliche Brücke
- aus Aluminium in der Bauart Flachform (2 oder 3 mm), Rundform oder Alform
- Schenkellänge: 630, 900 oder 1260 mm
- Retroreflexionsklasse: RA1, RA2 oder RA3
- Verkehrszeichen gemäß StVO mit RAL- und CE-Gütezeichen
Verkehrszeichen VZ 102 | Kreuzung oder Einmündung
- aus Aluminium in der Bauart Flachform (2 oder 3 mm), Rundform oder Alform
- Schenkellänge: 630, 900 oder 1260 mm
- Retroreflexionsklasse: RA1, RA2 oder RA3
- Verkehrszeichen gemäß StVO mit RAL- und CE-Gütezeichen
Verkehrszeichen VZ 103-10 | Kurve links
- aus Aluminium in der Bauart Flachform (2 oder 3 mm), Rundform oder Alform
- Schenkellänge: 630, 900 oder 1260 mm
- Retroreflexionsklasse: RA1, RA2 oder RA3
- Verkehrszeichen gemäß StVO mit RAL- und CE-Gütezeichen