Verkehrszeichen
Gefahrenzeichen, Vorschriftszeichen, Richtzeichen, Absperrschranken, Leitsäulen und Zusatzzeichen sind gemäß der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und dem Verkehrzeichenkatalog geregelt. Zusätzlich bestehen Vorschriften zur Bauart und den lichttechnischen Eigenschaften, wie den Reflektionswerten der verwendeten Folien und deren Einsatz. Verlassen Sie sich auf unsere Expertise und jahrelange Erfahrung – wir unterstützen Sie bei der Umsetzung und Einhaltung aller Vorgaben.
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Verkehrszeichen VZ 390 | Mautpflicht nach dem Bundesfernstraßenmautgesetz
- aus Aluminium in der Bauart Flachform (2 oder 3 mm), Rundform oder Alform
- Größe Ø: 600 oder 750 mm
- Retroreflexionsklasse: RA1, RA2 oder RA3
- Verkehrszeichen gemäß StVO mit RAL- und CE-Gütezeichen
Verkehrszeichen VZ 390.2 | Ende der Mautpflicht nach dem Bundesfernstraßenmautgesetz
- aus Aluminium in der Bauart Flachform (2 oder 3 mm), Rundform oder Alform
- Größe Ø: 600 oder 750 mm
- Retroreflexionsklasse: RA1, RA2 oder RA3
- Verkehrszeichen gemäß StVO mit RAL- und CE-Gütezeichen
Verkehrszeichen VZ 391 | Mautpflichtige Strecke
- aus Aluminium in der Bauart Flachform (2 oder 3 mm), Rundform oder Alform
- Größe Ø: 600 oder 750 mm
- Retroreflexionsklasse: RA1, RA2 oder RA3
- Verkehrszeichen gemäß StVO mit RAL- und CE-Gütezeichen
Verkehrszeichen VZ 392 | Zollstelle
- aus Aluminium in der Bauart Flachform (2 oder 3 mm), Rundform oder Alform
- Größe Ø: 600 oder 750 mm
- Retroreflexionsklasse: RA1, RA2 oder RA3
- Verkehrszeichen gemäß StVO mit RAL- und CE-Gütezeichen
Verkehrszeichen VZ 393 | Informationstafel an Grenzübergangsstellen
- aus Aluminium in der Bauart Flachform 3 mm oder Alform II oder III
- Größe (HxB): 2400x1650 oder 3600x2500 mm
- Retroreflexionsklasse: RA1, RA2 oder RA3
- Verkehrszeichen gemäß StVO mit RAL- und CE-Gütezeichen