Verkehrszeichen
Gefahrenzeichen, Vorschriftszeichen, Richtzeichen, Absperrschranken, Leitsäulen und Zusatzzeichen sind gemäß der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und dem Verkehrzeichenkatalog geregelt. Zusätzlich bestehen Vorschriften zur Bauart und den lichttechnischen Eigenschaften, wie den Reflektionswerten der verwendeten Folien und deren Einsatz. Verlassen Sie sich auf unsere Expertise und jahrelange Erfahrung – wir unterstützen Sie bei der Umsetzung und Einhaltung aller Vorgaben.
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Verkehrszeichen VZ 1007-54 | Linksabbieger
- aus Aluminium in der Bauart Flachform (2 oder 3 mm), Rundform oder Alform
- Größe (HxB): 231x420 oder 330x600 mm
- Retroreflexionsklasse: RA1, RA2 oder RA3
- Verkehrszeichen gemäß StVO mit RAL- und CE-Gütezeichen
Verkehrszeichen VZ 1007-60 | Seitenstreifen nicht befahrbar
- aus Aluminium in der Bauart Flachform (2 oder 3 mm), Rundform oder Alform
- Größe (HxB): 315x420, 450x600 oder 562x750 mm
- Retroreflexionsklasse: RA1, RA2 oder RA3
- Verkehrszeichen gemäß StVO mit RAL- und CE-Gütezeichen
Verkehrszeichen VZ 1008-30 | Vorfahrt geändert
- aus Aluminium in der Bauart Flachform (2 oder 3 mm), Rundform oder Alform
- Größe (HxB): 231x420 oder 330x600 mm
- Retroreflexionsklasse: RA1, RA2 oder RA3
- Verkehrszeichen gemäß StVO mit RAL- und CE-Gütezeichen
Verkehrszeichen VZ 1008-31 | Verkehrsführung geändert
- aus Aluminium in der Bauart Flachform (2 oder 3 mm), Rundform oder Alform
- Größe (HxB): 315x420 oder 450x600 mm
- Retroreflexionsklasse: RA1, RA2 oder RA3
- Verkehrszeichen gemäß StVO mit RAL- und CE-Gütezeichen
Verkehrszeichen VZ 1008-32 | Industriegebiet Schienenfahrzeuge haben Vorrang (zu. Z. 201)
- aus Aluminium in der Bauart Flachform (2 oder 3 mm), Rundform oder Alform
- Größe (HxB): 450x600 mm
- Retroreflexionsklasse: RA1, RA2 oder RA3
- Verkehrszeichen gemäß StVO mit RAL- und CE-Gütezeichen