Vorschriftzeichen | Haltverbote | Halteverbote
Haltverbotszeichen sind da aufzustellen, wo ein Haltverbot ausgesprochen werden soll. Es hält den fließenden Verkehr frei oder sorgt dafür, dass Feuerwehrzufahrten und Rettungswege freigehalten werden. Das Zeichen 286 (eingeschränktes Haltverbot) ist dort aufzustellen, wo das Halten auf der Fahrbahn nur zum Be- oder Entladen erlaubt wird.
Verkehrszeichen VZ 286-20 | Eingeschränktes Haltverbot Ende, Aufstellung rechts
- aus Aluminium in der Bauart Flachform (2 oder 3 mm), Rundform oder Alform
- Größe Ø: 420, 600 oder 750 mm
- Retroreflexionsklasse: RA1, RA2 oder RA3
- Verkehrszeichen gemäß StVO mit RAL- und CE-Gütezeichen
Verkehrszeichen VZ 286-21 | Eingeschränktes Haltverbot Anfang, Aufstellung links
- aus Aluminium in der Bauart Flachform (2 oder 3 mm), Rundform oder Alform
- Größe Ø: 420, 600 oder 750 mm
- Retroreflexionsklasse: RA1, RA2 oder RA3
- Verkehrszeichen gemäß StVO mit RAL- und CE-Gütezeichen
Verkehrszeichen VZ 286-30 | Eingeschränktes Haltverbot Mitte, Aufstellung rechts
- aus Aluminium in der Bauart Flachform (2 oder 3 mm), Rundform oder Alform
- Größe Ø: 420, 600 oder 750 mm
- Retroreflexionsklasse: RA1, RA2 oder RA3
- Verkehrszeichen gemäß StVO mit RAL- und CE-Gütezeichen
Verkehrszeichen VZ 286-31 | Eingeschränktes Haltverbot Mitte, Aufstellung links
- aus Aluminium in der Bauart Flachform (2 oder 3 mm), Rundform oder Alform
- Größe Ø: 420, 600 oder 750 mm
- Retroreflexionsklasse: RA1, RA2 oder RA3
- Verkehrszeichen gemäß StVO mit RAL- und CE-Gütezeichen