Vorschriftzeichen | Regelung der Geschwindigkeiten
Zeichen 274 (Geschwindigkeitsbegrenzung) finden wir in Bereichen, wo das Überschreiten einer bestimmten Fahrgeschwindigkeit verboten werden soll und diese nicht durch z.B. Ortsdurchfahrten bereits geregelt wird. Für eine Anpassung an die Straßenverhältnisse, zur Lärmreduzierung oder in besonderen Gefahrenbereichen kann eine Geschwindigkeitsbeschränkung notwendig sein. An diese muss sich zwingend gehalten werden. Geschwindigkeitskontrollen sollen die Verkehrsteilnehmer bei Überschreitung maßregeln.
Verkehrszeichen VZ 274-05 | Zulässige Höchstgeschwindigkeit 5 km/h
- aus Aluminium in der Bauart Flachform (2 oder 3 mm), Rundform oder Alform
- Größe Ø: 420, 600 oder 750 mm
- Retroreflexionsklasse: RA1, RA2 oder RA3
- Verkehrszeichen gemäß StVO mit RAL- und CE-Gütezeichen
Verkehrszeichen VZ 274-10 | Zulässige Höchstgeschwindigkeit 10 km/h
- aus Aluminium in der Bauart Flachform (2 oder 3 mm), Rundform oder Alform
- Größe Ø: 420, 600 oder 750 mm
- Retroreflexionsklasse: RA1, RA2 oder RA3
- Verkehrszeichen gemäß StVO mit RAL- und CE-Gütezeichen
Verkehrszeichen VZ 274-20 | Zulässige Höchstgeschwindigkeit 20 km/h
- aus Aluminium in der Bauart Flachform (2 oder 3 mm), Rundform oder Alform
- Größe Ø: 420, 600 oder 750 mm
- Retroreflexionsklasse: RA1, RA2 oder RA3
- Verkehrszeichen gemäß StVO mit RAL- und CE-Gütezeichen
Verkehrszeichen VZ 274-30 | Zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h
- aus Aluminium in der Bauart Flachform (2 oder 3 mm), Rundform oder Alform
- Größe Ø: 420, 600 oder 750 mm
- Retroreflexionsklasse: RA1, RA2 oder RA3
- Verkehrszeichen gemäß StVO mit RAL- und CE-Gütezeichen
Verkehrszeichen VZ 274-40 | Zulässige Höchstgeschwindigkeit 40 km/h
- aus Aluminium in der Bauart Flachform (2 oder 3 mm), Rundform oder Alform
- Größe Ø: 420, 600 oder 750 mm
- Retroreflexionsklasse: RA1, RA2 oder RA3
- Verkehrszeichen gemäß StVO mit RAL- und CE-Gütezeichen