Vorschriftzeichen | Regelung der Geschwindigkeiten
Zeichen 274 (Geschwindigkeitsbegrenzung) finden wir in Bereichen, wo das Überschreiten einer bestimmten Fahrgeschwindigkeit verboten werden soll und diese nicht durch z.B. Ortsdurchfahrten bereits geregelt wird. Für eine Anpassung an die Straßenverhältnisse, zur Lärmreduzierung oder in besonderen Gefahrenbereichen kann eine Geschwindigkeitsbeschränkung notwendig sein. An diese muss sich zwingend gehalten werden. Geschwindigkeitskontrollen sollen die Verkehrsteilnehmer bei Überschreitung maßregeln.
Verkehrszeichen VZ 278-60 | Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit 60 km/h
- aus Aluminium in der Bauart Flachform (2 oder 3 mm), Rundform oder Alform
- Größe Ø: 420, 600 oder 750 mm
- Retroreflexionsklasse: RA1, RA2 oder RA3
- Verkehrszeichen gemäß StVO mit RAL- und CE-Gütezeichen
Verkehrszeichen VZ 278-70 | Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit 70 km/h
- aus Aluminium in der Bauart Flachform (2 oder 3 mm), Rundform oder Alform
- Größe Ø: 420, 600 oder 750 mm
- Retroreflexionsklasse: RA1, RA2 oder RA3
- Verkehrszeichen gemäß StVO mit RAL- und CE-Gütezeichen
Verkehrszeichen VZ 278-80 | Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit 80 km/h
- aus Aluminium in der Bauart Flachform (2 oder 3 mm), Rundform oder Alform
- Größe Ø: 420, 600 oder 750 mm
- Retroreflexionsklasse: RA1, RA2 oder RA3
- Verkehrszeichen gemäß StVO mit RAL- und CE-Gütezeichen
Verkehrszeichen VZ 278-90 | Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit 90 km/h
- aus Aluminium in der Bauart Flachform (2 oder 3 mm), Rundform oder Alform
- Größe Ø: 420, 600 oder 750 mm
- Retroreflexionsklasse: RA1, RA2 oder RA3
- Verkehrszeichen gemäß StVO mit RAL- und CE-Gütezeichen
Verkehrszeichen VZ 278-100 | Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit 100 km/h
- aus Aluminium in der Bauart Flachform (2 oder 3 mm), Rundform oder Alform
- Größe Ø: 420, 600 oder 750 mm
- Retroreflexionsklasse: RA1, RA2 oder RA3
- Verkehrszeichen gemäß StVO mit RAL- und CE-Gütezeichen