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Vorschriftzeichen | Verbotsschilder

Verkehrsverbote untersagen den Verkehr insgesamt oder teilweise. Das Verbot kann sich auf einzelne markierte Fahrstreifen beziehen und mit Zusatzzeichen Ergänzt, wie z.B. zeitlich eingegrenzt werden. Diese Schilder sind oftmals rund, Sie weisen mit dem roten Rand auf das Verbot hin. Mit Piktogrammen werden die Verkehrsteilnehmer, die das Verbot betrifft, dargestellt. Zusätzliche Informationen werden durch Zusatzzeichen, die unter den Zeichen angebracht werden, gegeben werden.

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Verkehrszeichen VZ 250 | Verbot für Fahrzeuge aller Art

  • aus Aluminium in der Bauart Flachform (2 oder 3 mm), Rundform oder Alform
  • Größe Ø: 420, 600 oder 750 mm
  • Retroreflexionsklasse: RA1, RA2 oder RA3
  • Verkehrszeichen gemäß StVO mit RAL- und CE-Gütezeichen

Verkehrszeichen VZ 251 | Verbot für Kraftwagen

  • aus Aluminium in der Bauart Flachform (2 oder 3 mm), Rundform oder Alform
  • Größe Ø: 420, 600 oder 750 mm
  • Retroreflexionsklasse: RA1, RA2 oder RA3
  • Verkehrszeichen gemäß StVO mit RAL- und CE-Gütezeichen

Verkehrszeichen VZ 253 | Verbot für Kraftfahrzeuge über 3,5 t

  • aus Aluminium in der Bauart Flachform (2 oder 3 mm), Rundform oder Alform
  • Größe Ø: 420, 600 oder 750 mm
  • Retroreflexionsklasse: RA1, RA2 oder RA3
  • Verkehrszeichen gemäß StVO mit RAL- und CE-Gütezeichen

Verkehrszeichen VZ 254 | Verbot für Radverkehr

  • aus Aluminium in der Bauart Flachform (2 oder 3 mm), Rundform oder Alform
  • Größe Ø: 420, 600 oder 750 mm
  • Retroreflexionsklasse: RA1, RA2 oder RA3
  • Verkehrszeichen gemäß StVO mit RAL- und CE-Gütezeichen

Verkehrszeichen VZ 255 | Verbot für Krafträder

  • aus Aluminium in der Bauart Flachform (2 oder 3 mm), Rundform oder Alform
  • Größe Ø: 420, 600 oder 750 mm
  • Retroreflexionsklasse: RA1, RA2 oder RA3
  • Verkehrszeichen gemäß StVO mit RAL- und CE-Gütezeichen
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