Vorschriftzeichen | Verbotsschilder
Verkehrsverbote untersagen den Verkehr insgesamt oder teilweise. Das Verbot kann sich auf einzelne markierte Fahrstreifen beziehen und mit Zusatzzeichen Ergänzt, wie z.B. zeitlich eingegrenzt werden. Diese Schilder sind oftmals rund, Sie weisen mit dem roten Rand auf das Verbot hin. Mit Piktogrammen werden die Verkehrsteilnehmer, die das Verbot betrifft, dargestellt. Zusätzliche Informationen werden durch Zusatzzeichen, die unter den Zeichen angebracht werden, gegeben werden.
Verkehrszeichen VZ 257-50 | Verbot für Mofas
- aus Aluminium in der Bauart Flachform (2 oder 3 mm), Rundform oder Alform
- Größe Ø: 420, 600 oder 750 mm
- Retroreflexionsklasse: RA1, RA2 oder RA3
- Verkehrszeichen gemäß StVO mit RAL- und CE-Gütezeichen
Verkehrszeichen VZ 257-51 | Verbot für Reiter
- aus Aluminium in der Bauart Flachform (2 oder 3 mm), Rundform oder Alform
- Größe Ø: 420, 600 oder 750 mm
- Retroreflexionsklasse: RA1, RA2 oder RA3
- Verkehrszeichen gemäß StVO mit RAL- und CE-Gütezeichen
Verkehrszeichen VZ 257-54 | Verbot für Kraftomnibusse
- aus Aluminium in der Bauart Flachform (2 oder 3 mm), Rundform oder Alform
- Größe Ø: 420, 600 oder 750 mm
- Retroreflexionsklasse: RA1, RA2 oder RA3
- Verkehrszeichen gemäß StVO mit RAL- und CE-Gütezeichen
Verkehrszeichen VZ 267 | Verbot der Einfahrt
- aus Aluminium in der Bauart Flachform (2 oder 3 mm), Rundform oder Alform
- Größe Ø: 420, 600 oder 750 mm
- Retroreflexionsklasse: RA1, RA2 oder RA3
- Verkehrszeichen gemäß StVO mit RAL- und CE-Gütezeichen
Verkehrszeichen VZ 257-56 | Verbot für Personenkraftwagen mit Anhänger
- aus Aluminium in der Bauart Flachform (2 oder 3 mm), Rundform oder Alform
- Größe Ø: 420, 600 oder 750 mm
- Retroreflexionsklasse: RA1, RA2 oder RA3
- Verkehrszeichen gemäß StVO mit RAL- und CE-Gütezeichen