Vorschriftzeichen | Verbotsschilder
Verkehrsverbote untersagen den Verkehr insgesamt oder teilweise. Das Verbot kann sich auf einzelne markierte Fahrstreifen beziehen und mit Zusatzzeichen Ergänzt, wie z.B. zeitlich eingegrenzt werden. Diese Schilder sind oftmals rund, Sie weisen mit dem roten Rand auf das Verbot hin. Mit Piktogrammen werden die Verkehrsteilnehmer, die das Verbot betrifft, dargestellt. Zusätzliche Informationen werden durch Zusatzzeichen, die unter den Zeichen angebracht werden, gegeben werden.
Verkehrszeichen VZ 257-58 | Verbot für Kraftfahrzeuge und Züge, die nicht schneller als 25 km/h fahren können oder dürfen
- aus Aluminium in der Bauart Flachform (2 oder 3 mm), Rundform oder Alform
- Größe Ø: 420, 600 oder 750 mm
- Retroreflexionsklasse: RA1, RA2 oder RA3
- Verkehrszeichen gemäß StVO mit RAL- und CE-Gütezeichen
Verkehrszeichen VZ 259 | Verbot für Fußgänger
- aus Aluminium in der Bauart Flachform (2 oder 3 mm), Rundform oder Alform
- Größe Ø: 420, 600 oder 750 mm
- Retroreflexionsklasse: RA1, RA2 oder RA3
- Verkehrszeichen gemäß StVO mit RAL- und CE-Gütezeichen
Verkehrszeichen VZ 260 | Verbot für Kraftfahrzeuge
- aus Aluminium in der Bauart Flachform (2 oder 3 mm), Rundform oder Alform
- Größe Ø: 420, 600 oder 750 mm
- Retroreflexionsklasse: RA1, RA2 oder RA3
- Verkehrszeichen gemäß StVO mit RAL- und CE-Gütezeichen
Verkehrszeichen VZ 261 | Verbot für kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern
- aus Aluminium in der Bauart Flachform (2 oder 3 mm), Rundform oder Alform
- Größe Ø: 420, 600 oder 750 mm
- Retroreflexionsklasse: RA1, RA2 oder RA3
- Verkehrszeichen gemäß StVO mit RAL- und CE-Gütezeichen
Verkehrszeichen VZ 262 | Verbot für Fahrzeuge über angegebene tatsächliche Masse
- aus Aluminium in der Bauart Flachform (2 oder 3 mm), Rundform oder Alform
- Größe Ø: 420, 600 oder 750 mm
- Retroreflexionsklasse: RA1, RA2 oder RA3
- Verkehrszeichen gemäß StVO mit RAL- und CE-Gütezeichen