Vorschriftzeichen | Zonenbeschilderung
Zonenschilder für verschiedene Bereiche, müssen als diese, z.B. auch baulich, erkennbar sein. Sie erwecken ein "Zonen-Bewußtsein" und das mit dem Beginn und dem Ende dieses Bereichs mit den entsprechenden Schildern gekennzeichnet wird. Hiermit können Zonen für Geschwindigkeitsbegrenzungen, Haltverbot, Parkraumbewirtschaftung oder Umwelt klar ausgewiesen werden.
Verkehrszeichen VZ 242.1 | Beginn einer Fußgängerzone
- aus Aluminium in der Bauart Flachform (2 oder 3 mm), Rundform oder Alform
- Größe: 420x420, 600x600 oder 840x840 mm
- Retroreflexionsklasse: RA1, RA2 oder RA3
- Verkehrszeichen gemäß StVO mit RAL- und CE-Gütezeichen
Verkehrszeichen VZ 242.1-40 | Beginn/Ende einer Fußgängerzone, doppelseitig
- aus Aluminium in der Bauart Flachform (2 oder 3 mm)
- Größe: 420x420, 600x600 oder 840x840 mm
- Retroreflexionsklasse: RA1, RA2 oder RA3
- Verkehrszeichen gemäß StVO mit RAL- und CE-Gütezeichen
VZ 242.2 | Ende einer Fußgängerzone
- aus Aluminium in der Bauart Flachform (2 oder 3 mm), Rundform oder Alform
- Größe: 420x420, 600x600 oder 840x840 mm
- Retroreflexionsklasse: RA1, RA2 oder RA3
- Verkehrszeichen gemäß StVO mit RAL- und CE-Gütezeichen
Verkehrszeichen VZ 244.1 | Beginn einer Fahrradstraße
- aus Aluminium in der Bauart Flachform (2 oder 3 mm), Rundform oder Alform
- Größe: 420x420, 600x600 oder 840x840 mm
- Retroreflexionsklasse: RA1, RA2 oder RA3
- Verkehrszeichen gemäß StVO mit RAL- und CE-Gütezeichen
Verkehrszeichen VZ 244.1-40 | Beginn/Ende einer Fahrradstraße, doppelseitig
- aus Aluminium in der Bauart Flachform (2 oder 3 mm)
- Größe: 420x420, 600x600 oder 840x840 mm
- Retroreflexionsklasse: RA1, RA2 oder RA3
- Verkehrszeichen gemäß StVO mit RAL- und CE-Gütezeichen