Vorschriftzeichen | Zonenbeschilderung
Zonenschilder für verschiedene Bereiche, müssen als diese, z.B. auch baulich, erkennbar sein. Sie erwecken ein "Zonen-Bewußtsein" und das mit dem Beginn und dem Ende dieses Bereichs mit den entsprechenden Schildern gekennzeichnet wird. Hiermit können Zonen für Geschwindigkeitsbegrenzungen, Haltverbot, Parkraumbewirtschaftung oder Umwelt klar ausgewiesen werden.
Verkehrszeichen VZ 270.2 | Ende einer Verkehrsverbotszone zu Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen
- aus Aluminium in der Bauart Flachform (2 oder 3 mm), Rundform oder Alform
- Größe: 600x600 oder 840x840 mm
- Retroreflexionsklasse: RA1, RA2 oder RA3
- Verkehrszeichen gemäß StVO mit RAL- und CE-Gütezeichen
Verkehrszeichen VZ 274.1 | Beginn einer Tempo 30-Zone
- aus Aluminium in der Bauart Flachform (2 oder 3 mm), Rundform oder Alform
- Größe: 420x420, 600x600 oder 840x840 mm
- Retroreflexionsklasse: RA1, RA2 oder RA3
- Verkehrszeichen gemäß StVO mit RAL- und CE-Gütezeichen
Verkehrszeichen VZ 274.1-40 | Beginn/Ende einer Tempo 30-Zone, doppelseitig
- aus Aluminium in der Bauart Flachform (2 oder 3 mm)
- Größe: 420x420, 600x600 oder 840x840 mm
- Retroreflexionsklasse: RA1, RA2 oder RA3
- Verkehrszeichen gemäß StVO mit RAL- und CE-Gütezeichen
Verkehrszeichen VZ 274.2 | Ende einer Tempo 30-Zone
- aus Aluminium in der Bauart Flachform (2 oder 3 mm), Rundform oder Alform
- Größe: 420x420, 600x600 oder 840x840 mm
- Retroreflexionsklasse: RA1, RA2 oder RA3
- Verkehrszeichen gemäß StVO mit RAL- und CE-Gütezeichen
Verkehrszeichen VZ 274.1-20 | Beginn einer Tempo 20-Zone in verkehrsberuhigten Geschäftsbereichen
- aus Aluminium in der Bauart Flachform (2 oder 3 mm), Rundform oder Alform
- Größe: 420x420, 600x600 oder 840x840 mm
- Retroreflexionsklasse: RA1, RA2 oder RA3
- Verkehrszeichen gemäß StVO mit RAL- und CE-Gütezeichen