Vorschriftzeichen | Vorschriftszeichen
Vorschriftzeichen im Straßenverkehr dienen dazu, entweder bestimmte Verhaltensweisen zu erlauben oder zu verbieten. Alle Verkehrsteilnehmer sind verpflichtet, die Anweisungen und Verbote dieser Schilder zu beachten, um die Sicherheit und Ordnung im Straßenverkehr zu gewährleisten.
Vorschriftsschilder lassen sich in zwei Kategorien unterteilen: Gebots- und Verbotsschilder. Gebotsschilder sind oftmals rund und blau. Sie zeigen an, welche Handlungen erlaubt oder vorgeschrieben sind. Verbotsschilder sind ebenfalls rund, besitzen jedoch einen roten Rand und drücken aus, was untersagt ist.
Verkehrszeichen VZ 265 | Verbot für Fahrzeuge über angegebene tatsächliche Höhe
- aus Aluminium in der Bauart Flachform (2 oder 3 mm), Rundform oder Alform
- Größe Ø: 420, 600 oder 750 mm
- Retroreflexionsklasse: RA1, RA2 oder RA3
- Verkehrszeichen gemäß StVO mit RAL- und CE-Gütezeichen
Verkehrszeichen VZ 266 | Verbot für Fahrzeuge über angegebene tatsächliche Länge
- aus Aluminium in der Bauart Flachform (2 oder 3 mm), Rundform oder Alform
- Größe Ø: 420, 600 oder 750 mm
- Retroreflexionsklasse: RA1, RA2 oder RA3
- Verkehrszeichen gemäß StVO mit RAL- und CE-Gütezeichen
Verkehrszeichen VZ 269 | Verbot für Fahrzeuge mit wassergefährdender Ladung
- aus Aluminium in der Bauart Flachform (2 oder 3 mm), Rundform oder Alform
- Größe Ø: 420, 600 oder 750 mm
- Retroreflexionsklasse: RA1, RA2 oder RA3
- Verkehrszeichen gemäß StVO mit RAL- und CE-Gütezeichen
Verkehrszeichen VZ 272 | Verbot des Wendens
- aus Aluminium in der Bauart Flachform (2 oder 3 mm), Rundform oder Alform
- Größe Ø: 420, 600 oder 750 mm
- Retroreflexionsklasse: RA1, RA2 oder RA3
- Verkehrszeichen gemäß StVO mit RAL- und CE-Gütezeichen
Verkehrszeichen VZ 273 | Verbot des Unterschreitens des angegebenen Mindestabstandes
- aus Aluminium in der Bauart Flachform (2 oder 3 mm), Rundform oder Alform
- Größe Ø: 420, 600 oder 750 mm
- Retroreflexionsklasse: RA1, RA2 oder RA3
- Verkehrszeichen gemäß StVO mit RAL- und CE-Gütezeichen