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Vorschriftzeichen | Vorschriftszeichen

Vorschriftzeichen im Straßenverkehr dienen dazu, entweder bestimmte Verhaltensweisen zu erlauben oder zu verbieten. Alle Verkehrsteilnehmer sind verpflichtet, die Anweisungen und Verbote dieser Schilder zu beachten, um die Sicherheit und Ordnung im Straßenverkehr zu gewährleisten.

Vorschriftsschilder lassen sich in zwei Kategorien unterteilen: Gebots- und Verbotsschilder. Gebotsschilder sind oftmals rund und blau. Sie zeigen an, welche Handlungen erlaubt oder vorgeschrieben sind. Verbotsschilder sind ebenfalls rund, besitzen jedoch einen roten Rand und drücken aus, was untersagt ist.

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Verkehrszeichen VZ 220-10 | Einbahnstraße linksweisend

  • aus Aluminium in der Bauart Flachform (2 oder 3 mm), Rundform oder Alform
  • Größe (HxB): 300x800 mm
  • Retroreflexionsklasse: RA1, RA2 oder RA3
  • Verkehrszeichen gemäß StVO mit RAL- und CE-Gütezeichen

Verkehrszeichen VZ 220-20 | Einbahnstraße rechtsweisend

  • aus Aluminium in der Bauart Flachform (2 oder 3 mm), Rundform oder Alform
  • Größe (HxB): 300x800 mm
  • Retroreflexionsklasse: RA1, RA2 oder RA3
  • Verkehrszeichen gemäß StVO mit RAL- und CE-Gütezeichen

Verkehrszeichen VZ 220-40 | Einbahnstraße doppelseitig (-10/-20)

  • aus Aluminium in der Bauart Flachform 2 oder 3 mm
  • Größe (HxB): 300x800 mm
  • Retroreflexionsklasse: RA1, RA2 oder RA3
  • Verkehrszeichen gemäß StVO mit RAL- und CE-Gütezeichen

Verkehrszeichen VZ 224 | Haltestelle

  • aus Aluminium in der Bauart Flachform (2 oder 3 mm), Rundform oder Alform
  • Größe Ø: 420 oder 600 mm
  • Retroreflexionsklasse: RA1, RA2 oder RA3
  • Verkehrszeichen gemäß StVO mit RAL- und CE-Gütezeichen

Verkehrszeichen VZ 224-40 | Haltestelle doppelseitig

  • aus Aluminium in der Bauart Flachform 2 oder 3 mm
  • Größe Ø: 420 oder 600 mm
  • Retroreflexionsklasse: RA1, RA2 oder RA3
  • Verkehrszeichen gemäß StVO mit RAL- und CE-Gütezeichen
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