Vorschriftzeichen | Vorschriftszeichen
Vorschriftzeichen im Straßenverkehr dienen dazu, entweder bestimmte Verhaltensweisen zu erlauben oder zu verbieten. Alle Verkehrsteilnehmer sind verpflichtet, die Anweisungen und Verbote dieser Schilder zu beachten, um die Sicherheit und Ordnung im Straßenverkehr zu gewährleisten.
Vorschriftsschilder lassen sich in zwei Kategorien unterteilen: Gebots- und Verbotsschilder. Gebotsschilder sind oftmals rund und blau. Sie zeigen an, welche Handlungen erlaubt oder vorgeschrieben sind. Verbotsschilder sind ebenfalls rund, besitzen jedoch einen roten Rand und drücken aus, was untersagt ist.
Verkehrszeichen VZ 274-120 | Zulässige Höchstgeschwindigkeit 120 km/h
- aus Aluminium in der Bauart Flachform (2 oder 3 mm), Rundform oder Alform
- Größe Ø: 420, 600 oder 750 mm
- Retroreflexionsklasse: RA1, RA2 oder RA3
- Verkehrszeichen gemäß StVO mit RAL- und CE-Gütezeichen
Verkehrszeichen VZ 274-130 | Zulässige Höchstgeschwindigkeit 130 km/h
- aus Aluminium in der Bauart Flachform (2 oder 3 mm), Rundform oder Alform
- Größe Ø: 420, 600 oder 750 mm
- Retroreflexionsklasse: RA1, RA2 oder RA3
- Verkehrszeichen gemäß StVO mit RAL- und CE-Gütezeichen
Verkehrszeichen VZ 278-05 | Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit 5 km/h
- aus Aluminium in der Bauart Flachform (2 oder 3 mm), Rundform oder Alform
- Größe Ø: 420, 600 oder 750 mm
- Retroreflexionsklasse: RA1, RA2 oder RA3
- Verkehrszeichen gemäß StVO mit RAL- und CE-Gütezeichen
Verkehrszeichen VZ 278-10 | Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit 10 km/h
- aus Aluminium in der Bauart Flachform (2 oder 3 mm), Rundform oder Alform
- Größe Ø: 420, 600 oder 750 mm
- Retroreflexionsklasse: RA1, RA2 oder RA3
- Verkehrszeichen gemäß StVO mit RAL- und CE-Gütezeichen
Verkehrszeichen VZ 278-20 | Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit 20 km/h
- aus Aluminium in der Bauart Flachform (2 oder 3 mm), Rundform oder Alform
- Größe Ø: 420, 600 oder 750 mm
- Retroreflexionsklasse: RA1, RA2 oder RA3
- Verkehrszeichen gemäß StVO mit RAL- und CE-Gütezeichen