Vorschriftzeichen | Vorschriftszeichen
Vorschriftzeichen im Straßenverkehr dienen dazu, entweder bestimmte Verhaltensweisen zu erlauben oder zu verbieten. Alle Verkehrsteilnehmer sind verpflichtet, die Anweisungen und Verbote dieser Schilder zu beachten, um die Sicherheit und Ordnung im Straßenverkehr zu gewährleisten.
Vorschriftsschilder lassen sich in zwei Kategorien unterteilen: Gebots- und Verbotsschilder. Gebotsschilder sind oftmals rund und blau. Sie zeigen an, welche Handlungen erlaubt oder vorgeschrieben sind. Verbotsschilder sind ebenfalls rund, besitzen jedoch einen roten Rand und drücken aus, was untersagt ist.
Verkehrszeichen VZ 278-130 | Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit 130 km/h
- aus Aluminium in der Bauart Flachform (2 oder 3 mm), Rundform oder Alform
- Größe Ø: 420, 600 oder 750 mm
- Retroreflexionsklasse: RA1, RA2 oder RA3
- Verkehrszeichen gemäß StVO mit RAL- und CE-Gütezeichen
Verkehrszeichen VZ 275 | Vorgeschriebene Mindestgeschwindigkeit
- aus Aluminium in der Bauart Flachform (2 oder 3 mm), Rundform oder Alform
- Größe Ø: 600 oder 750 mm
- Retroreflexionsklasse: RA1, RA2 oder RA3
- Verkehrszeichen gemäß StVO mit RAL- und CE-Gütezeichen
Verkehrszeichen VZ 279 | Ende der vorgeschriebenen Mindestgeschwindigkeit
- aus Aluminium in der Bauart Flachform (2 oder 3 mm), Rundform oder Alform
- Größe Ø: 600 oder 750 mm
- Retroreflexionsklasse: RA1, RA2 oder RA3
- Verkehrszeichen gemäß StVO mit RAL- und CE-Gütezeichen
Verkehrszeichen VZ 283 | Absolutes Haltverbot
- aus Aluminium in der Bauart Flachform (2 oder 3 mm), Rundform oder Alform
- Größe Ø: 420, 600 oder 750 mm
- Retroreflexionsklasse: RA1, RA2 oder RA3
- Verkehrszeichen gemäß StVO mit RAL- und CE-Gütezeichen
Verkehrszeichen VZ 283-10 | Absolutes Haltverbot Anfang, Aufstellung rechts
- aus Aluminium in der Bauart Flachform (2 oder 3 mm), Rundform oder Alform
- Größe Ø: 420, 600 oder 750 mm
- Retroreflexionsklasse: RA1, RA2 oder RA3
- Verkehrszeichen gemäß StVO mit RAL- und CE-Gütezeichen